Amt für Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung
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möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:
Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
Der Landkreis Teltow-Fläming ist an mehreren Gesellschaften beteiligt und führt einen Eigenbetrieb. Rechtliche Grundlage dafür stellt die Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) dar. Sie definiert in § 91 BbgKVerf die wirtschaftliche Betätigung im Sinne dieses Gesetzes als Herstellen, Anbieten oder Verteilen von Gütern, Dienstleistungen oder vergleichbaren Leistungen, die ihrer Art nach auch mit der Absicht der Gewinnerzielung erbracht werden könnten.
Gemäß § 131 Abs. 1 i.V.m. § 91 Abs. 2 BbgKVerf darf sich der Landkreis zur Erledigung von Aufgaben der örtlichen Gemeinschaft wirtschaftlich betätigen, wenn der öffentliche Zweck dies rechtfertigt und die Betätigung nach Art und Umfang in einem angemessenen Verhältnis zur Leistungsfähigkeit des Kreises und zum voraussichtlichen Bedarf steht.
Ausführlichere Informationen über die Beteiligungen werden dem Kreistag jährlich im Beteiligungsbericht vorgelegt. Dieser kann beim Wirtschaftsförderungsbeauftragten des Landkreises Teltow-Fläming eingesehen werden.
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