Nur noch bis zum 10. Oktober 2021 können sich alle Bürger*innen ohne Symptome im Rahmen der Verfügbarkeit von Testkapazitäten mindestens einmal pro Woche kostenfrei auf das Coronavirus SARS-CoV-2 testen lassen ("Bürgertests"). Grundlage für dieses Angebot ist die Coronavirus-Testverordnung des Bundesgesundheitsministeriums.
Mit den Bürgertestungen sollen augenscheinlich gesunde Menschen auf das Coronavirus getestet werden. Es handelt sich hierbei um eine präventive Maßnahme, um auch symptomlos verlaufende Infektionen zu erkennen, entsprechend reagieren zu können und eine weitere Ausbreitung des Coronavirus zu verhindern.
Menschen mit Symptomen werden in den Teststellen nicht getestet. Sie müssen sich an ihre Hausarztpraxis wenden. Dort wird ein PCR-Test veranlasst.
Die folgende interaktive Karte zeigt, wo diese Schnelltests für asymptomatische Personen in TF und im gesamten Land Brandenburg angeboten werden. Die Daten kommen vom MSGIV und werden fortlaufend vervollständigt und aktualisiert.
Quelle: MSGIV
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Das ist in der Nationalen Teststrategie und der Coronavirus-Testverordnung geregelt:
erschiedene Supermarktketten und Drogerien bieten Schnelltests für zu Hause an. Damit haben alle Personen die Möglichkeit, sich selbst auf Corona zu testen ("Laientest").
Ist das Ergebnis eines selbst durchgeführten "Laientests" positiv, dann muss keine Meldung beim Gesundheitsamt erfolgen. Aber: Wichtig ist in so einem Fall, dass man sich sofort absondert bzw. in Quarantäne begibt und einen PCR-Test über die Hausarztpraxis machen lässt.
Sollte dieser Test ebenfalls positiv sein, erhält das Gesundheitsamt eine Meldung und setzt sich mit der betroffenen Person in Verbindung. Die Quarantäne darf nur verlassen werden, wenn das Testergebnis negativ ist.
Allein auf Grundlage eines positiven "Laientests" wird die Behörde zur Kontaktnachverfolgung nicht aktiv.
Das Robert Koch-Institut hat seine Kriterien zur Verdachtsabklärung auf Grund der steigenden Infektionszahlen im November 2020 angepasst:
Die Kriterien für die Testindikation umfassen drei Kategorien:
Vulnerabilität der betroffenen Personen:
Klinische Symptomatik:
Expositionswahrscheinlichkeit:
- Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe ODER
- Tätigkeit in Pflege, Arztpraxis, Krankenhaus ODER
- erhöhte Expositionswahrscheinlichkeit, bspw. im Rahmen eines Ausbruchs, bei Veranstaltungen mit 10 Personen in geschlossenen und unzureichend durchlüfteten Räumen und unzureichender Anwendung der AHA+L-Regeln ODER
- Kontakt im Haushalt oder zu einem Cluster von Personen mit akuter ARE ungeklärter Ursache UND eine erhöhte COVID-19 7-Tages-Inzidenz (> 35/100.000 Einwohner) im Landkreis ODER
- während des Zeitraums der Symptomatik bestand die Möglichkeit (Expositionssetting) einer Weiterverbreitung an viele weitere Personen ODER
- weiterhin enger Kontakt zu vielen Menschen (als Lehrer*in, Chorleiter*in, Trainer*in, Sexarbeiter*innen etc.) oder zu vulnerablen Gruppen/Risikopatienten (in Familie, Haushalt, Tätigkeit)
- Klinische Verschlechterung bei bestehender Symptomatik
Schon bevor das Testergebnis vorliegt, sollte man sich selbst isolieren (zuhause bleiben, alle engen Kontakte unter 2 Metern meiden, gute Händehygiene einhalten und bei Kontakt zu anderen - falls vorhanden - einen Mund-Nasenschutz tragen.)
Dann wenden Sie sich TELEFONISCH an Ihren Hausarzt oder den Ärztlichen Bereitschaftsdienst.
Er ist rund um die Uhr an sieben Tagen in der Woche zu erreichen. Akut, aber nicht lebensbedrohlich erkrankte Patient*innen erreichen hier außerhalb der Praxissprechzeiten.
Wenn der eigene Hausarzt/die eigene Hausärztin nicht erreichbar ist, dann ist bei begründeten Verdachtsfällen auf eine Infektion mit dem neuartigen Corona-Virus die 116 117 auch die richtige Nummer für eine persönliche medizinische Beratung.
Ein Online-Fragebogen der Charité soll helfen, sich für oder gegen einen Arztbesuch oder einen COVID-19-Test zu entscheiden. Nach der Beantwortung gibt das Programm individuelle Handlungsempfehlungen. So sollen Patientenströme besser gesteuert werden.
Apotheken dürfen bei symptomfreien Patienten Antigentests zur Feststellung einer Corona-Infektion durchführen.
Presse-Information der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA)
Das Gesundheitsamt teilt Kontaktpersonen in zwei Kategorien ein: Kontaktpersonen der Kategorie 1 sind Personen mit engem Kontakt, die ein höheres Infektionsrisiko haben. Kontaktpersonen der Kategorie 2 sind Personen, die keinen engen Kontakt zu infizierten Personen hatten.
Menschen, die keinen engen Kontakt zu infizierten Personen hatten, gehören zur Kategorie 2. Das bedeutet zum Beispiel Aufenthalt im selben Raum, es fand jedoch kein mindestens 15-minütiger Gesichtskontakt statt. Auch Personen, die einen Mund-Nasen-Schutz korrekt in Situationen trugen, in denen der Mindestabstand nicht eingehalten werden konnte, zählen zu den Kontaktpersonen der Kategorie 2.
Kostenfrei auf Corona testen lassen darf sich nicht jede*r. Nur bestimmte Gruppen haben einen rechtlichen Anspruch darauf.
Grundsätzlich gilt: Ob ein Test durchgeführt wird, entscheidet die behandelnde Ärztin bzw. der Arzt oder das zuständige Gesundheitsamt:
Wenn das Gesundheitsamt einen Test anordnet, müssen Sie ihn erdulden.
Anlässe sind zumeist Ausbruchgeschehen, zum Beispiel in Schulen, Gemeinschaftsunterküften, Pflegeeinrichtungen.
Ihre Testergebnisse erhalten Sie direkt bei der Anlaufstelle, die auch den Test durchgeführt hat. Der untersuchende Arzt oder das Diagnostikzentrum teilt Ihnen das Testergebnis telefonisch mit. Bitte beachten Sie, dass es aufgrund der momentanen Situation hierbei zu Verzögerungen kommen kann.
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 335 608-9000
www.teltow-flaeming.de
info@teltow-flaeming.de
Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:
Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstelle und Führerscheinstelle