Corona-Tests

Wo kann man einen kostenlosen Corona-Schnelltest durchführen lassen?

Nur noch bis zum 10. Oktober 2021 können sich alle Bürger*innen ohne Symptome im Rahmen der Verfügbarkeit von Testkapazitäten mindestens einmal pro Woche kostenfrei auf das Coronavirus SARS-CoV-2 testen lassen ("Bürgertests"). Grundlage für dieses Angebot ist die Coronavirus-Testverordnung des Bundesgesundheitsministeriums.

Mit den Bürgertestungen sollen augenscheinlich gesunde Menschen auf das Coronavirus getestet werden. Es handelt sich hierbei um eine präventive Maßnahme, um auch symptomlos verlaufende Infektionen zu erkennen, entsprechend reagieren zu können und eine weitere Ausbreitung des Coronavirus zu verhindern.

Menschen mit Symptomen werden in den Teststellen nicht getestet. Sie müssen sich an ihre Hausarztpraxis wenden. Dort wird ein PCR-Test veranlasst.

Teststellen im Land Brandenburg

Die folgende interaktive Karte zeigt, wo diese Schnelltests für asymptomatische Personen in TF und im gesamten Land Brandenburg angeboten werden. Die Daten kommen vom MSGIV und werden fortlaufend vervollständigt und aktualisiert.

Quelle: MSGIV

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Wissenswertes rund um die Tests

Wer legt fest, welcher Test wann durchzuführen ist (Nationale Teststrategie)?
Was muss ich bei einem sogenannten Laientest beachten, den ich selbst durchführe?

erschiedene Supermarktketten und Drogerien bieten Schnelltests für zu Hause an. Damit haben alle Personen die Möglichkeit, sich selbst auf Corona zu testen ("Laientest").

Ist das Ergebnis eines selbst durchgeführten "Laientests" positiv, dann muss keine Meldung beim Gesundheitsamt erfolgen. Aber: Wichtig ist in so einem Fall, dass man sich sofort absondert bzw. in Quarantäne begibt und einen PCR-Test über die Hausarztpraxis machen lässt.

Sollte dieser Test ebenfalls positiv sein, erhält das Gesundheitsamt eine Meldung und setzt sich mit der betroffenen Person in Verbindung. Die Quarantäne darf nur verlassen werden, wenn das Testergebnis negativ ist.

Allein auf Grundlage eines positiven "Laientests" wird die Behörde zur Kontaktnachverfolgung nicht aktiv.

Wann sollte ich mich in einer Arztpraxis oder einem Testzentrum einem PCR-Test unterziehen?

Das Robert Koch-Institut hat seine Kriterien zur Verdachtsabklärung auf Grund der steigenden Infektionszahlen im November 2020 angepasst:

Die Kriterien für die Testindikation umfassen drei Kategorien:

  1. Vulnerabilität der betroffenen Personen:

    • erhöhtes Risiko für einen schweren Verlauf
    • Enger Kontakt zu vulnerablen Gruppen/Risikogruppen (bspw. Familie, Beruf, Schule)
  2. Klinische Symptomatik:

    • ARE: klinische Symptome wie Husten, Schnupfen, mit oder ohne Fieber (> 38°C) (10)
    • Störung des Geruchs- und/oder Geschmackssinns (Hypo- oder Anosmie bzw. Hypo- oder Ageusie)
  3. Expositionswahrscheinlichkeit:

    • Kontakt zu nachgewiesenen COVID-19 Fällen
    • Kontakt im Haushalt oder zu einem Cluster von Personen mit akuter ARE ungeklärter Ursache
    • Link zu einem bekannten Ausbruchsgeschehen
    • Rückkehr aus einem Risikogebiet oder Gebiet mit hoher lokaler Inzidenz (> 35/100.000)
    • weiterhin enger Kontakt zu vielen Menschen

Ein Test ist durchzuführen, wenn mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllt ist:

  • schwere respiratorische Symptome (bspw. durch akute Bronchitis oder Pneumonie, Atemnot oder Fieber)
  • akute Hypo- oder Anosmie bzw. Hypo- oder Ageusie (Störung des Geruchs- und Geschmackssinns)
  • ungeklärte Erkrankungssymptome und Kontakt (KP1) mit einem bestätigten COVID-19-Fall
  • akute respiratorische Symptome jeder Schwere UND
  • Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe ODER
  • Tätigkeit in Pflege, Arztpraxis, Krankenhaus ODER
  • erhöhte Expositionswahrscheinlichkeit, bspw. im Rahmen eines Ausbruchs, bei Veranstaltungen mit 10 Personen in geschlossenen und unzureichend durchlüfteten Räumen und unzureichender Anwendung der AHA+L-Regeln ODER
  • Kontakt im Haushalt oder zu einem Cluster von Personen mit akuter ARE ungeklärter Ursache UND eine erhöhte COVID-19 7-Tages-Inzidenz (> 35/100.000 Einwohner) im Landkreis ODER
  • während des Zeitraums der Symptomatik bestand die Möglichkeit (Expositionssetting) einer Weiterverbreitung an viele weitere Personen ODER
  • weiterhin enger Kontakt zu vielen Menschen (als Lehrer*in, Chorleiter*in, Trainer*in, Sexarbeiter*innen etc.) oder zu vulnerablen Gruppen/Risikopatienten (in Familie, Haushalt, Tätigkeit)
  • Klinische Verschlechterung bei bestehender Symptomatik

Schon bevor das Testergebnis vorliegt, sollte man sich selbst isolieren (zuhause bleiben, alle engen Kontakte unter 2 Metern meiden, gute Händehygiene einhalten und bei Kontakt zu anderen - falls vorhanden - einen Mund-Nasenschutz tragen.)

Treffen die oben genannten Kriterien auf Sie zu?

Dann wenden Sie sich TELEFONISCH an Ihren Hausarzt oder den Ärztlichen Bereitschaftsdienst.

Informationen zum Ärztlichen Bereitschaftsdienst:

Er ist rund um die Uhr an sieben Tagen in der Woche zu erreichen. Akut, aber nicht lebensbedrohlich erkrankte Patient*innen erreichen hier außerhalb der Praxissprechzeiten.

Wenn der eigene Hausarzt/die eigene Hausärztin nicht erreichbar ist, dann ist bei begründeten Verdachtsfällen auf eine Infektion mit dem neuartigen Corona-Virus die 116 117 auch die richtige Nummer für eine persönliche medizinische Beratung.

Ein Online-Fragebogen der Charité soll helfen, sich für oder gegen einen Arztbesuch oder einen COVID-19-Test zu entscheiden. Nach der Beantwortung gibt das Programm individuelle Handlungsempfehlungen. So sollen Patientenströme besser gesteuert werden.

Gibt es Handlungsempfehlungen zur Teststrategie vom RKI für Ärztinnen und Ärzte?
Dürfen Apotheken Corona-Tests durchführen?

Apotheken dürfen bei symptomfreien Patienten Antigentests zur Feststellung einer Corona-Infektion durchführen.

Presse-Information der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA)

Wer gehört zu Kontaktpersonen der Kategorie 1 und 2?

Das Gesundheitsamt teilt Kontaktpersonen in zwei Kategorien ein: Kontaktpersonen der Kategorie 1 sind Personen mit engem Kontakt, die ein höheres Infektionsrisiko haben. Kontaktpersonen der Kategorie 2 sind Personen, die keinen engen Kontakt zu infizierten Personen hatten.

Kontaktpersonen der Kategorie 1 sind:

  • Personen mit einem mindestens 15-minütigen Gesichtskontakt, etwa bei einem Gespräch, sowie Personen aus Lebensgemeinschaften im selben Haushalt
  • Personen mit direktem Kontakt zu Sekreten oder Körperflüssigkeiten eines bestätigten Falls. Beispiele: Küssen, Kontakt zu Erbrochenem, Mund-zu-Mund Beatmung, Anhusten und Anniesen
  • Medizinisches Personal mit Kontakt zum bestätigten Fall im Rahmen von Pflege oder medizinischer Untersuchung ohne verwendete Schutzausrüstung
  • Flugzeug-Passagiere, die in derselben Reihe wie der bestätigte Fall oder in den zwei Reihen vor oder hinter diesem gesessen haben, unabhängig von der Flugdauer
  • Crew-Mitglieder oder andere Passagiere, sofern eines der anderen Kriterien zutrifft, zum Beispiel ein längeres Gespräch

Kontaktpersonen der Kategorie 2 sind:

Menschen, die keinen engen Kontakt zu infizierten Personen hatten, gehören zur Kategorie 2. Das bedeutet zum Beispiel Aufenthalt im selben Raum, es fand jedoch kein mindestens 15-minütiger Gesichtskontakt statt. Auch Personen, die einen Mund-Nasen-Schutz korrekt in Situationen trugen, in denen der Mindestabstand nicht eingehalten werden konnte, zählen zu den Kontaktpersonen der Kategorie 2.

Sind die PCR-Tests kostenfrei?

Kostenfrei auf Corona testen lassen darf sich nicht jede*r. Nur bestimmte Gruppen haben einen rechtlichen Anspruch darauf.

Grundsätzlich gilt: Ob ein Test durchgeführt wird, entscheidet die behandelnde Ärztin bzw. der Arzt oder das zuständige Gesundheitsamt:

  • Symptomatische Personen, d. h. Personen mit jeglichen akuten respiratorischen bzw. COVID-19 typischen Symptomen, inklusive jedem ärztlich begründeten Verdachtsfall.
  • Kontaktpersonen: alle engen asymptomatischen Kontaktpersonen bestätigter COVID-19-Fälle, das umfasst zum Beispiel Mitglieder desselben Haushalts oder Personen, die über die Corona-Warn-App als Kontaktpersonen identifiziert wurden.
  • Personen in Gemeinschaftseinrichtungen und -unterkünften (z. B. Schulklasse, Schulen, Kitagruppen, Kitas, Gemeinschaftseinrichtungen für Geflüchtete, Pflegeheim, Justizvollzugsanstalt), wenn in der Einrichtung eine mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infizierte Person festgestellt wurde.
  • Patienten und Bewohner vor (Wieder-)Aufnahme in Krankenhäusern, stationären Pflegeeinrichtungen, Behinderteneinrichtungen und sonstigen Einrichtungen für vulnerable Gruppen sowie in der ambulanten Pflege.  (Stand: 06.08.2020, Quelle: Pressemitteilung MSGIV, KVBB, Landkreistag und Städte- und Gemeindebund des Landes Brandenburg)
Gibt es eine Testpflicht?

Wenn das Gesundheitsamt einen Test anordnet, müssen Sie ihn erdulden.

Anlässe sind zumeist Ausbruchgeschehen, zum Beispiel in Schulen, Gemeinschaftsunterküften, Pflegeeinrichtungen.

>> Verordnung zu Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende zurBekämpfung des SARS-CoV-2-Virus und COVID-19 in Brandenburg

Wann und von wem bekomme ich meine Testergebnisse?

Ihre Testergebnisse erhalten Sie direkt bei der Anlaufstelle, die auch den Test durchgeführt hat. Der untersuchende Arzt oder das Diagnostikzentrum teilt Ihnen das Testergebnis telefonisch mit. Bitte beachten Sie, dass es aufgrund der momentanen Situation hierbei zu Verzögerungen kommen kann.

Landkreis Teltow-Fläming

Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 335 608-9000
www.teltow-flaeming.de

Sprechzeiten

Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstelle und Führerscheinstelle

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