Fragen und Antworten rund um die ASP

Hier werden Fragen zur Afrikanischen Schweinepest beantwortet. Sollte die Seuche auch im Landkreis Teltow-Fläming auftreten, wird dieses Angebot weiter ausgebaut und spezifiziert.

Allgemeine Informationen

Was ist die Afrikanische Schweinepest (ASP)?

Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine hoch ansteckende und tödlich verlaufende Krankheit bei Hausschweinen und Wildschweinen. Sie wird durch ein Virus hervorgerufen.

Ist die Afrikanische Schweinepest für den Menschen gefährlich?

Nein.

Welche Tiere werden von der Afrikanischen Schweinepest befallen?

Hausschweine und Wildschweine sind für die Afrikanische Schweinepest empfänglich.

Wie zeigt sich die Krankheit bei den Tieren?

Es gibt verschiedene Verlaufsformen.
Zum Teil können die Schweine und Wildschweine innerhalb weniger Tage, ohne vorher Krankheitszeichen zu zeigen, verenden (perakute Verlaufsform).
Ansonsten ist die Krankheit gekennzeichnet durch hohes Fieber, Fressunlust, Schwäche, zum Teil auch blutige Durchfälle und Atembeschwerden. Die Schweine können Rötungen und Hautverfärbungen im Bereich der Ohren, des Schwanzes, der Beine und des Unterbauches aufweisen.
Die Krankheit kann sich auch langsam entwickeln und lang andauern (chronischer Verlauf) oder unterschwellig oder nicht offensichtlich (subklinisch) auftreten, wobei die Symptome weniger intensiv sind.
Der Virusstamm, der aus der russischen Föderation bis nach Polen gelangt ist, führt bis zu 100 Prozent zum Tode der infizierten Tiere.

Gibt es eine Behandlungsmöglichkeit für erkrankte Tiere?

Nein.

Gibt es eine Impfung gegen die Afrikanische Schweinepest?

Nein.

Was tun gegen die Afrikanische Schweinepest?

Es gilt, vor allem ein Einschleppen der ASP bzw. ein Ausbreiten in den Schweinebeständen oder der Schwarzwildpopulation zu verhindern. Neben den Landwirten, Tierärzten und Jägern ist auch die Gesamtbevölkerung aufgerufen, das Risiko eines Eintrags zu vermindern. In der Schweinehaltung sind die Hygieneregeln strikt einzuhalten.
Es ist verboten, tierische Lebensmittel an Schweine und Wildschweine zu verfüttern. Gefährlich sind vor allem Reste von Wurst und Schinken (z. B. auf Pausenbroten und Pizzen). Dieses Verbot ist unbedingt zu beachten!

Wie wird die Afrikanische Schweinepest übertragen und verbreitet?

Das Virus ist in Blut und Gewebe der infizierten Tiere vorhanden und wird mit allen Sekreten und Exkreten (Speichel, Urin, Kot, Sperma) ausgeschieden. Übertragen wird die Schweinpest durch direkten Kontakt von Tier zu Tier, z. B. im Stall, auf Transporten sowie bei offenen Haltungsformen auch durch Kontakt von Wildschweinen zu Hauschweinen oder umgekehrt.
Auch eine indirekte Übertragung über virusbehaftete Kleidung, Futtermittel, Schlacht- oder Speiseabfälle oder sonstige Geräte und Fahrzeuge ist möglich.
Eingeschleppt werden kann die ASP durch das Verfüttern von virushaltigen Fleischabfällen bzw. Speiseabfällen. Eine besondere Gefahr stellen Wildschweine dar, die sich z. B. an Mülltonnen bedienen. Mülltonnen an Autobahnen oder in großen Städten enthalten oft Nahrungsmittel aus Ländern, in denen die Schweinepest grassiert.
In Afrika wird die Krankheit auch durch Zecken übertragen.

Wie widerstandsfähig ist das ASP-Virus?

Das Virus der afrikanischen Schweinepest ist sehr widerstandsfähig. Es hält sich monatelang in unbehandeltem Fleisch, Fleischprodukten, Blut sowie in gepökelten, gefrorenen, tiefgefrorenen oder geräucherten Waren.

Wie kann das Virus abgetötet werden?

Es kommen Desinfektionsmittel zum Einsatz, die wirksam gegen Viren sind. Sie müssen in ausreichender Konzentration und mit entsprechender Einwirkzeit (laut Herstellerangaben) verwendet werden. Bei 60°C Hitze ist das Virus nach 20 Minuten zerstört.

Wie kann eine Weiterverbreitung des Virus verhindert werden?
  • Küchenabfälle oder Essensreste dürfen grundsätzlich nicht an Schweine verfüttert werden.
  • Kontakte zwischen Hausschweinen und Wildschweinen sind zu vermeiden. Freilandhaltungen sind hier besonders gefährdet, aber auch konventionelle Betriebe müssen geeignete Vorsichtsmaßnahmen ergreifen (z.B wildschweinsichere Umzäunung des Betriebsgeländes, unzugängliche Lagerung von Futtermitteln und Einstreu).
  • Grundsätzlich sollten aus Ländern, in denen Schweinepest auftritt, keine Fleisch- und Wursterzeugnisse eingeführt werden.

Informationen für Jäger

Ich habe den Verdacht, dass Schwarzwild mit ASP infiziert ist. Was muss ich tun?

Bei Verdacht einer Infektion beim Schwarzwild ist sofort Kontakt mit dem Sachgebiet Veterinärwesen (Amt für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Denkmalschutz des Landkreises Teltow-Fläming) oder der unteren Jagdbehörde aufzunehmen.

Jedes Fall- und Unfallwild ist zu beproben und zur Untersuchung auf ASP über das Sachgebiet Veterinärwesen des Landkreises Teltow-Fläming an das Landeslabor Berlin-Brandenburg zu senden. Für die Meldung und Beprobung von Fall- und Unfallwild erhalten Jäger eine Aufwandsentschädigung von aktuell 50 Euro. (Stand 18.09.2020)

Weitere Informationen:

Noch keine ASP in TF Aktuell keine Hinweise auf Afrikanische Schweinepest - Verdacht sofort melden - wichtige Kontakte (18.09.2020)

Informationen für Schweinehalter

Ich kann meine Schlachttiere nicht auf dem üblichen Weg absetzen. Was nun?

Das MLUK hat mit dem Transportunternehmen Schüritz und dem Schlachtunternehmen Tönnies eine Möglichkeit für den Transport und die Schlachtung von Schweinen vereinbart. Dies soll für den Fall, dass Schweinehalter ihre Tiere auf bisherigem Weg nicht absetzen können, eine tierschutzgerechte Verbringung zu einem Schlachthof ermöglichen.

Das Landwirtschaftamt Teltow-Fläming stellt den Landwirten das verlinkte Meldeblatt zur Verfügung und begleitet den Prozess im Einzelfall koordinierend. Dazu gehören u. a. die Abstimmung mit dem Sachgebiet Veterinärwesen, die Übermittlung der Daten an das Transportunternehmen sowie im Bedarfsfall Absprachen mit dem MLUK.

Landkreis Teltow-Fläming

Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 335 608-9000
www.teltow-flaeming.de

Sprechzeiten

Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstelle und Führerscheinstelle

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