Veterinärwesen
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möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:
Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
Bereits vor 100 Jahren war beim Erlass des Viehseuchengesetzes am 26. Juni 1909 in Deutschland eine Verknüpfung des gesundheitlichen Verbraucherschutzes mit den Grundsätzen des Tierschutzes und der Tierseuchenbekämpfung zu erkennen. Dies gilt auch noch heute.
So umfasst der Tierseuchenschutz heutzutage insbesondere folgende Bereiche:
Der Grundsatz, dass der Mensch das Wohlbefinden der Tiere zu schützen hat, kommt auch noch im heute geltenden Tierschutzgesetz zum Ausdruck.
Die staatliche Überwachungsaufgaben, die sich aus dem Tierseuchenrecht, dem Tierschutzrecht, der Tierarzneimittelüberwachung und dem Tierkörperbeseitigungsrecht ergeben, sind die klassischen Gebiete des Veterinärwesens und werden ebenfalls im Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt, Sachgebiet Veterinärwesen wahrgenommen.
Amtstierärztlicher Bereitschaftsdienst
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 335 608-9000
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