Die Handreichung „Bildungs- und Beratungsangebote für Zugewanderte. Eine Informationslandschaft“ unterstützt alle zugezogenen Personen mit Migrationsgeschichte, aber auch alle in der Beratung Tätigen in den Verwaltungen, Bildungseinrichtungen und im Ehrenamt beim Thema Bildungsangebot und Bildungsberatung im Landkreis.
Das PDF-Dokument enthält einen Überblick der wichtigsten Ansprechpartner für alle Lebenslagen. Es gibt auch Auskunft über die Regelangebote der allgemeinen frühkindlichen und schulischen Bildung sowie ausgewählte Informationen zu Angeboten der sprachlichen, kulturellen und beruflichen Bildung im Landkreis Teltow-Fläming. Ergänzend wurden auch Hinweise zu Maßnahmen der Berufsorientierung und -vorbereitung aufgenommen:
Der Arbeitsmarkt fordert von Arbeitnehmer*innen eine qualifizierte Ausbildung, ein hohes Maß an Anpassungsfähigkeit sowie die Bereitschaft zur ständigen Weiterbildung.
Lassen Sie sich nicht entmutigen, wenn eine in Ihrem Heimatland erworbene Berufsausbildung nicht ausreicht, um Ihre Wünsche und Erwartungen an einen Arbeitsplatz in Deutschland zu erfüllen!
Ihre persönliche Bereitschaft zur Weiterbildung ist unverzichtbar, um möglichst schnell den Schritt in das Berufsleben zu schaffen. Im Rahmen der Erwachsenenbildung können Sie Abschlüsse von Schulen, Hochschulen, Berufsausbildungen und Qualifikationen in Fort- und Weiterbildungen erwerben.
Hier erhalten Sie Informationen und Angebote zum Thema Fort- und Weiterbildung:
Volkshochschule des Landkreises Teltow-Fläming
Die Otto-Benecke-Stiftung hilft mit dem Programm AQUA-Migration zugewanderten Hochschulabsolventen mit Integrationsangeboten und speziellen Studienergänzungen bei der beruflichen Eingliederung:
Für Zugewanderte besteht seit dem 1. April 2012 ein Rechtsanspruch auf Prüfung der mitgebrachten Qualifikation in einem Zeitraum von drei Monaten. Dazu kann schon vom Herkunftsland aus ein Antrag gestellt werden.
Das Internetportal www.anerkennung-deuschland.de unterstützt Interessierte auf dem Weg, ihren im Ausland erworbenen Abschluss auf Gleichwertigkeit zu überprüfen. Hier ist auch zu erfahren, welche Papiere für ein Verfahren benötigt werden.
Ergänzend hierzu hat das Bundesamt für Migratione und Flüchtlinge (BAMF) eine Telefonhotline geschaltet. Anrufer erhalten hier in deutscher und englischer Sprache Auskunft über die einzelnen Schritte und Voraussetzungen der Berufsanerkennung. Die Hotline ist unter +49 (0) 30 1815 1111 erreichbar.
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 335 608-9000
www.teltow-flaeming.de
info@teltow-flaeming.de
Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:
Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstelle und Führerscheinstelle