Ende 2019 waren 9.804 Ausländer*innen bei der Ausländerbehörde des Landkreises Teltow-Fläming mit 121 verschiedenen Staatsangehörigkeiten registriert.
Darüber hinaus waren 460 Personen zum Jahresende in der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes Brandenburg in Zossen, Ortsteil Wünsdorf gemeldet. 2019 lebten erstmalig mehr als 10.000 Ausländer*innen im Landkreis. Der Anteil ausländischer Personen im Landkreis stieg auf 6,2 Prozent (2018: 5,6; 2013: 2,5 Prozent).
Ihre soziale Integration ist eine Aufgabe der gesamten Gesellschaft. Sie kann nur gemeinsam von Zuwanderern und deutscher Bevölkerung gemeistert werden. Wichtige Informationen zu Beratungsstellen, multikulturellen Projekten, Sprachkursen und mehr finden Sie auf den folgenden Seiten.
Der Kreistag Teltow-Fläming hat im Oktober 2016 ein "Konzept für die Integration von Zuwanderern im Landkreis Teltow-Fläming" beschlossen.
Corona-Pandemie: Service der Ausländerbehörde
Aufenthalt von EU-Staatsangehörigen
Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen
Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung
Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit
Ausstellung von Staatsangehörigkeitsausweisen
Elektronischer Aufenthaltstitel (eAT)
Nachzug minderjähriger Kinder bis zum 16. Lebensjahr
Nachzug minderjähriger Kinder nach Vollendung des 16. Lebensjahres
Niederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte
Leistungen für Bildung und Teilhabe (Bildungspaket)
Asylbewerberleistungsgesetz/amtsärztliche Untersuchung auf Krankenhilfe
Leistungsgewährung für ausländische Flüchtlinge und Asylbewerber
Bundesministerium für Bildung und Forschung:Informationsportal zum Anerkennungsgesetz des Bundes
Kultusministerkonferenz: Informationsportal zur Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse
Migrationsfachberatung des Diakonischen Werks Teltow-Fläming e. V.
Verkehrsbetriebe Berlin-Brandenburg (VBB): Informationen in englischer und arabischer Sprache
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 335 608-9000
www.teltow-flaeming.de
info@teltow-flaeming.de
Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:
Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstelle und Führerscheinstelle