Mit der Überbrückungshilfe III Plus unterstützt die Bundesregierung im Förderzeitraum Juli bis Dezember 2021 alle von der Corona-Pandemie betroffenen Unternehmen, Soloselbstständige und Freiberufler bei der Deckung von betrieblichen Fixkosten ab einem Umsatzrückgang von 30 Prozent. Die Konditionen entsprechen denen der Überbrückungshilfe III. Zusätzlich wird eine Restart-Prämie gewährt. Die Antragstellung erfolgt über prüfende Dritte.
Die Antragsfrist für Erst- und Änderungsanträge zum Förderzeitraum Juli bis Dezember endet am 31. Dezember 2021.
Antragsberechtigt sind Unternehmen, Soloselbstständige und Freiberufler aller Branchen mit einem Jahresumsatz bis zu 750 Millionen Euro im Jahr 2020 (Grenze entfällt für von Schließungsanordnungen auf Grundlage eines Bund-Länder-Beschlusses direkt betroffene Unternehmen sowie Unternehmen der Pyrotechnikbranche, des Großhandels und der Reisebranche). Die Bedingungen entsprechen denjenigen der Überbrückungshilfe III.
Die Antragsfrist für Erst- und Änderungsanträge zum Förderzeitraum Juli bis Dezember endet am 31. Dezember 2021. Seit 22. Oktober 2021 können prüfende Dritte auch die Kontoverbindung ändern.
Neu im Vergleich zur Überbrückungshilfe III ist für die Monate Juli bis September 2021 eine „Restart-Prämie“, die denjenigen Unternehmen eine Personalkostenhilfe bietet, die im Zuge der Wiedereröffnung Personal schneller aus der Kurzarbeit zurückholen, neu einstellen oder anderweitig die Beschäftigung erhöhen. Die Restart-Prämie kann für die genannten Monate alternativ zur Personalkostenpauschale beantragt werden.
Besonders von der Pandemie betroffene Unternehmen wie die Reisebranche oder die Kultur- und Veranstaltungswirtschaft können zusätzliche Förderungen beantragen. Bei Erstantragstellung werden Abschlagszahlungen in Höhe von 50 Prozent der beantragten Förderung gewährt (maximal 100.000 Euro pro Monat bzw. insgesamt bis zu 600.000 Euro).
Unternehmen, die im Juni 2021 für die Überbrückungshilfe III antragsberechtigt waren und im Juli 2021 von Starkregen und Hochwasser betroffen waren, können ebenfalls Überbrückungshilfe III Plus beantragen.
Eine Zusammenfassung aller aktuellen Unterstützungsangebote der Investitionsbank des Landes Brandenburg finden Sie unter folgendem Link:
Eine Zusammenfassung aller aktuellen Unterstützungsangebote der KfW-Bank finden Sie unter folgendem Link:
KfW-Corona-Hilfe: Kredite für Unternehmen
Seit dem 15. April können Unternehmen den KfW-Schnellkredit 2020 für Anschaffungen (Investitionen) und laufende Kosten (Betriebsmittel) beantragen. Der Kredit wird zu 100 Prozent abgesichert durch eine Garantie des Bundes. Antragsberechtigt sind Unternehmen mit mehr als zehn Mitarbeiter*innen, die mindestens seit Januar 2019 am Markt sind und im Durchschnitt der Jahre 2017 bis 2019 einen Gewinn erzielt haben.
Weiter Informationen finden Sie unter folgendem Link:
Unter folgendem Link erhalten Sie einen Überblick zu Hilfen des Landesministeriums für Finanzen und Europa, speziell zu Steuererleichterungen und Fördermöglichkeiten.
Informationen zu Steuererleichterungen des Ministerium der Finanzen und für Europa Brandenburg
Die geltenden Regelungen sind hier verlinkt:
Die Umsetzung ist von den Gegebenheiten bei Ihnen im Laden abhängig. Entlang folgender Anhaltspunkte können Sie vorgehen:
Hygienestandards
Steuerung des Zutritts
Vermeidung von Warteschlangen
Maximal 10 Personen in Wartebereichen
Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber haben auf der Grundlage einer angepassten Gefährdungsbeurteilung ein Hygienekonzept umzusetzen. Dabei sind die einschlägigen besonderen Hygieneregeln und -empfehlungen des Robert Koch-Instituts zum Infektionsschutz sowie die entsprechenden Vorgaben und Hinweise der Arbeitsschutzbehörde und des zuständigen Unfallversicherungsträgers zum Arbeitsschutz und dazu vorhandene branchenspezifische Konkretisierungen zu beachten.
Für das Personal in Kitas und Schulen gelten besondere Bestimmungen.
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 335 608-9000
www.teltow-flaeming.de
info@teltow-flaeming.de
Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:
Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstelle und Führerscheinstelle