Reiserückkehrer

Sie kommen von einer Reise aus dem Ausland zurück?

Regelungen ab 30. Juli 2021

Die Coronavirus-Einreiseverordnung vom 30. Juli 2021 regelt bundesweit einheitlich die Anmelde-, Nachweis- und Quarantänepflicht sowie das Beförderungsverbot aus Virusvariantengebieten.

Die neue Coronavirus-Einreiseverordnung beinhaltet eine generelle Nachweispflicht für Einreisende unabhängig von der Art des Verkehrsmittels und unabhängig davon, ob ein Voraufenthalt in einem Hochrisiko- bzw. Virusvariantengebiet stattgefunden hat. Personen ab 12 Jahren müssen grundsätzlich bei Einreise über ein negatives Testergebnis, einen Impfnachweis oder einen Genesenennachweis verfügen. Daneben sind bei Einreise in die Bundesrepublik Deutschland nach einem Aufenthalt in einem ausländischen Hochrisikogebiet oder Virusvariantengebiet eine spezielle Anmelde-, Nachweis- und Quarantänepflicht zu beachten. Bei Einreise aus Virusvariantengebieten gilt – vorbehaltlich sehr eng begrenzter Ausnahmen – ein Beförderungsverbot für den Personenverkehr per Zug, Bus, Schiff und Flug direkt aus diesen Ländern.

Gesundheitsamt Teltow-Fläming

Was tun, wenn die digitale Einreisemeldung nicht möglich ist?

Einreisende aus dem Ausland müssen eine digitale Einreisemeldung vornehmen.

Sollte dies in Ausnahmefällen nicht möglich sein, müssen Sie stattdessen eine Ersatzmitteilung in Papierform ausfüllen und auf Verlangen dem Beförderer vorweisen.

Diese Anmeldung übersenden Sie dann an das für Ihren Wohnort zuständige Gesundheitsamt (also zumeist das Gesundheitsamt Teltow-Fläming, Am Nuthefließ 2, 14943 Luckenwalde, Fax: 03371 608 9050, E-Mail: reiserueckkehrer@teltow-flaeming.de)

Was ist "Einreisequarantäne"? Erhalte ich eine Bescheinigung darüber?

Wenn Sie sich zu einem beliebigen Zeitpunkt in den letzten zehn Tagen vor der Einreise in einem zum Zeitpunkt der Einreise als Hochrisiko- oder Virusvariantengebiet eingestuften Gebiet aufgehalten haben, müssen Sie sich grundsätzlich direkt nach Ankunft nach Hause - oder in eine sonstige Beherbergung am Zielort - begeben und absondern (häusliche Quarantäne). Bei Voraufenthalt in einem Hochrisikogebiet beträgt die Absonderungszeit grundsätzlich zehn Tage, bei Voraufenthalt in einem Virusvariantengebiet beträgt sie grundsätzlich vierzehn Tage.

Die Quarantäne für Reiserückkehrer*innen wird nicht vom Gesundheitsamt angeordnet, sondern ergibt sich aus der Verordnung selbst. Benötigen Sie oder Ihr Arbeitgeber trotzdem eine Bescheinigung, können Sie sich per E-Mail ans Gesundheitsamt wenden: reiserueckkehrer@teltow-flaeming.de.

Landkreis Teltow-Fläming

Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 335 608-9000
www.teltow-flaeming.de

Sprechzeiten

Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstelle und Führerscheinstelle

Aktuelle Änderungen