Quarantäne

Quarantäne und häusliche Absonderung

Wann muss ich in Quarantäne gehen bzw. mich häuslich absondern?
  • Wenn das Gesundheitsamt das anordnet, z. B.
  • weil ich mich nachweislich mit dem Coronavirus infiziert habe oder
  • weil ich in den vergangenen 14 Tagen engen Kontakt zu einem bestätigten Krankheitsfall hatte.
  • Wenn ich aus einem Risikogebiet nach Deutschland einreise (s. Link)

 

Selbständige Isolation

Ich muss mich selbständig in die häusliche Isolation begeben,

  • wenn ich positiv getestet bin
  • wenn ich als Verdachtsperson gelte (Erkrankungssymptome zeige und daraufhin getestet wurde oder werde)
  • wenn ich Kontaktperson Kategorie I bin (Kontakt mit einer infizierten Person hatte und von ärztlicher Seite oder vom Gesundheitsamt informiert wurde, dass ich als Kontaktperson ersten Grades gelte).

Der Landkreis Teltow-Fläming hat dazu am am 14. Januar 2021 eine Allgemeinverfügung erlassen:

Ich hatte engen Kontakt zu einem bestätigten Krankheitsfall. Was kann ich tun?

Hatten Sie in den vergangenen 14 Tagen engen Kontakt zu einem bestätigten Krankheitsfall, sind Sie eine Kontaktperson der Kategorie

1. Es gilt Folgendes:

Sie sind verpflichtet, sich in häusliche Quarantäne zu begeben. Die Quarantäne endet, wenn der enge Kontakt zu einem bestätigten Fall mindestens 14 Tage zurückliegt und während der Quarantäne keine typischen Krankheitszeichen aufgetreten sind. Hierüber entscheidet das Gesundheitsamt.

Zeigen Sie Symptome, dann informieren Sie bitte Ihre Hausarztpraxis. Dort erhalten Sie Informationen zum weiteren Vorgehen.

Infizierten und ihren Kontaktpersonen wird empfohlen, im Haushalt auf eine räumliche Trennung von anderen Haushaltsmitgliedern zu achten. So sollten etwa die Mahlzeiten nicht gemeinsam, sondern nacheinander eingenommen werden. Darüber hinaus sollten Sie die empfohlenen Hygienemaßnahmen einhalten.

In meinem weiteren Umfeld gibt es einen bestätigten Krankheitsfall

Gab es in Ihrem weiteren Umfeld einen bestätigten Krankheitsfall,  sind Sie eine Kontaktperson der Kategorie 2. Folgende Maßnahmen sind empfohlen:

Zur Sicherheit sollten Sie vorübergehend den Kontakt zu anderen Personen möglichst reduzieren (z. B. Home-Office, Abstand halten). Im Haushalt sollte möglichst eine zeitliche und räumliche Trennung erfolgen. Halten Sie die empfohlenen Hygienemaßnahmen ein.

Achten Sie in den nächsten Tagen auf Zeichen einer Ansteckung wie Fieber, Husten, Atemnot.

Zeigen Sie innerhalb von 14 Tage nach Ihrem Kontakt mit dem positiv getesteten Corona-Fall Symptome, dann setzen Sie sich bitte sofort mit dem Ihrer Hausarztpraxis in Verbindung. Dort erhalten Sie Informationen zum weiteren Vorgehen.

Einen Test können Sie über den kassenärztlichen Bereitschaftsdienst auch unter der Rufnummer 116 117 anfordern. Bei begründetem Verdacht wird die Hausarztpraxis einen Test veranlassen.

Die Hausarztpraxis kann Ihnen aufgrund Ihrer Symptome eine Krankschreibung ausstellen.

Wann bekomme ich eine Quarantäne-Bescheinigung vom Gesundheitsamt?

Eine Quarantäne-Anordnung vom Gesundheitsamt wird ausgestellt:

  1. bei bestätigter Covid-19-Infektion
  2. bei direktem, wissentlichem Kontakt mit einer Person, bei der Covid-19 diagnostiziert wurde

Quarantäne-Anordnungen können vom Gesundheitsamt nicht mehr sofort erlassen werden. Dies ist aufgrund der Allgemeinverfügung nicht mehr erforderlich. Wer deswegen Schwierigkeiten mit dem Arbeitgeber bekommt, sollte sich ans Gesundheitsamt wenden: infektionsmeldungen@teltow-flaeming.de.

Reiserückkehrende aus Risikogebieten müssen sich selbständig in Quarantäne begeben (siehe > Informationen für Reiserückkehrer). Wenn sie oder ihr Arbeitgeber einen Nachweis darüber benötigen,  können sie sich ebenfalls per E-Mail ans Gesundheitsamt wenden: reiserueckkehrer@teltow-flaeming.de

Wie wird die Dauer der Quarantäne berechnet?

Die Isolationszeit beginnt

  1. sobald Sie eine ärztliche Information oder eine Nachricht des Gesundheitsamts erhalten, dass Sie Kontakt mit einem bestätigten COVID-19-Fall hatten (Kontaktperson ersten Grades)
  2. sobald Sie Symptome zeigen, die auf eine SARS-CoV2-Infektion hinweisen, und auf ärztliche Empfehlung oder Anordnung des Gesundheitsamts getest wurden bzw. werden (Verdachtsperson)
  3. sobald Sie positiv auf das SARS-CoV2-Virus getesten wurden (positiv geteste Person)

Sie endet

  1. bei Kontaktpersonen ersten Grades 14 Tage nach dem ärztlich/amtlich festgestellten Kontakt mit dem bestätigten COVID-19 Fall – auch, wenn ein eigener Test negativ ist
  2. bei Verdachtspersonen mit dem Vorliegen eines negativen Testergebnis. Ist das Ergebnis positiv, gilt 3.
  3. bei positiv getesten Personen bei asymptomatischem Krankheitsverlauf zehn Tage nach Testung, bei Symptomen zehn Tage nach Symptombeginn und Symptomfreiheit seit mindestens 48 Stunden.
Ich wurde häuslich isoliert. Was muss ich in Quarantäne beachten?

Folgen Sie den Hinweisen des Gesundheitsamtes. Während der Quarantäne ist es nicht erlaubt, das Haus oder die Wohnung zu verlassen und Besuch zu empfangen. Es drohen empfindliche Strafen, wenn man gegen die Quarantäneregeln verstößt. Das Gesundheitsamt erkundigt sich regelmäßig nach Ihrem Gesundheitszustand.

Das Robert Koch-Institut hat einen Info-Flyer veröffentlicht, der unter dem angefügten Link zu erreichen ist

Quarantäne-Tagebuch

Wenn Sie sich häuslich absondern müssen, beobachten Sie Ihren Gesundheitszustand und notieren Sie dies in einem Quarantäne-Tagebuch.

Ein Muster zum Download und Ausfüllen von Hand finden Sie hier:

Wie lässt sich häusliche Isolation besser verkraften?

Dazu empfiehlt der Sozialpsychiatrische Dienst des Landkreises Teltow-Fläming ein Info-Material, zu erreichen über den folgenden Link:

Welche rechtlichen Bestimmungen gelten für die häusliche Quarantäne?

Die Anordnung einer Quarantäne ist in Deutschland im Infektionsschutzgesetz (IfSG) geregelt und wird vom Gesundheitsamt vorgenommen. Zudem gilt im Land Brandenburg die Quarantäneverordnung für Ein- und Rückreisende. Im Landkreis Teltow-Fläming gilt zudem die "Allgemeinverfügung des Landkreises Teltow-Fläming zur Isolation von Kontaktpersonen der Kategorie I, Verdachtspersonen und von positiv auf das Coronavirus getesteten Personen" vom 18.12.2020.

Verstöße gegen eine angeordnete Quarantäne können mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet werden.

Erwerbstätige, die wegen einer angeordneten Quarantäne einen Verdienstausfall erleiden, haben Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung. Informationen zur Verdienstausfallentschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz sind auf der Internetseite des Landesamtes für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) veröffentlicht.

>> LAVG Brandenburg

>> Veröffentlichung im Landesrechtsportal: Verordnung zu Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende zur Bekämpfung des SARS-CoV-2-Virus und COVID-19 in Brandenburg (SARS-CoV-2-Quarantäneverordnung - SARS-CoV-2-QuarV)

Landkreis Teltow-Fläming

Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 335 608-9000
www.teltow-flaeming.de

Sprechzeiten

Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

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Kfz-Zulassungsstelle und Führerscheinstelle

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