Derzeit nur Anrufbeantworter!
Gesundheitsamt direkt: 03371 608 6100
Mo-Fr 8-15 Uhr
Antworten auf Fragen zur Quarantäne finden Sie hier:
Die Anordnung wird nach einem positiven PCR-Test zunächst mündlich erteilt und danach auf dem Postweg vom Gesundheitsamt übermittelt.
Quarantäne-Anordnungen können vom Gesundheitsamt nicht mehr sofort erlassen werden. Dies ist aufgrund der Allgemeinverfügung nicht erforderlich. Wer deswegen Schwierigkeiten mit dem Arbeitgeber bekommt, sollte sich ans Gesundheitsamt wenden.
Die Quarantäne beginnt an dem Tag, an dem Sie das positive Ergebnis erhalten. Sie endet bei positiv getesten Personen bei asymptomatischem Krankheitsverlauf 14 Tage nach Testung, bei Symptomen 14 Tage nach Symptombeginn und Symptomfreiheit seit mindestens 48 Stunden.
Wenn Sie sich häuslich absondern müssen, beobachten Sie Ihren Gesundheitszustand und notieren Sie dies in einem Quarantäne-Tagebuch. Dies ist für das Gesundheitsamt und u. U. Ihre*n Hausärzt*in von Interesse.
Das Gesundheitsamt nimmt telefonisch so genannte "Tagebuchabfragen" vor. Ein Muster zum Download und Ausfüllen von Hand finden Sie hier:
Muster-Quarantänetagebuch zum Download, Ausdrucken und Ausfüllen von Hand
Wenn sich Ihr Gesundheitszustand verschlechtert, nehmen Sie telefonisch Kontakt zu Ihre*r Hausärzt*in auf!
Erstellen Sie eine Liste aller Personen, mit denen Sie in den letzten beiden Tagen engeren Kontakt hatten.
Bitte teilen Sie dem Gesundheitsamt Namen, Vornamen, Adresse und Telefonnummer (wenn vorhanden) mit.
Informieren Sie wenn möglich vorab selbständig alle Kontakte und weisen Sie sie auf dieses Formular hin:
Kontaktpersonen zu einem bestätigten COVID-19-Fall werden bei Vorliegen mindestens einer der folgenden Situationen als enge Kontaktpersonen (mit erhöhtem Infektionsrisiko) definiert:
Aufenthalt im Nahfeld der infizierten Persion (unter 1, 5 m) länger als 10 Minuten ohne adäquaten Schutz (adäquater Schutz = infizierte Person und Kontaktperson tragen durchgehend und korrekt und-Nasen-Schutz oder FFP2-Maske).
Gespräch mit dem Fall (Face-to-face-Kontakt, unter 1,5 m, unabhängig von der Gesprächsdauer) ohne adäquaten Schutz oder direkter Kontakt (mit respiratorischem Sekret).
Aufenthalt von Kontaktperson und infizierter Person im selben Raum mit wahrscheinlich hoher Konzentration infektiöser Aerosole unabhängig vom Abstand für länger als 10 Minuten, auch wenn durchgehend und korrekt Mund-Nasen-Schutz oder FFP2-Maske getragen wurde.
Abzugrenzen ist von den aufgeführten Situationen (1., 2. und 3.) das Tragen von FFP2-Masken im Gesundheitswesen/durch geschultes medizinisches Personal (als persönliche Schutzausrüstung/Arbeitsschutz – z. B. mit FIT-Test überprüft) im Rahmen der Patientenversorgung.
"Adäquat" ist der Schutz, wenn folgende Bedingungen erfüllt werden:
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 335 608-9000
www.teltow-flaeming.de
info@teltow-flaeming.de
Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:
Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstelle und Führerscheinstelle