Positives Testergebnis?

Antigentest (Selbst- oder Schnelltest)

Ihr Selbst- oder Schnelltest (Antigentest) war positiv?

  1. Begeben Sie sich sofort in Quarantäne! Die Pflicht dazu regelt die Allgemeinverfügung vom 14. Oktober 2021.
  2. Lassen Sie das Ergebnis mit einem PCR-Test überprüfen! Nehmen Sie dazu telefonisch Kontakt mit Ihrer Hausarztpraxis auf!
  3. Beachten Sie die nachstehenden Hinweise:

PCR-Test in einer Arztpraxis oder einem Testzentrum

Ihr PCR-Test war positiv?

  • Begeben Sie sich unverzüglich und ohne Umwege in Quarantäne!
  • Melden Sie beim Gesundheitsamt die Anschrift des Ortes, an dem Sie sich während der Quarantäne aufhalten:
    a) postalisch:
    Landkreis Teltow-Fläming,Gesundheitsamt, Am Nuthefließ 2,14943 Luckenwalde;
    b) elektronisch:
       per Formular: Selbstauskunftsbogen
       per E-Mail: infektionsmeldungen@teltow-flaeming.de
    c) telefonisch: 03371 608 6100.       

Was bedeutet "Quarantäne" oder "häusliche Absonderung"?

Antworten auf Fragen zur Quarantäne finden Sie hier:

Erhalte ich eine Quarantäne-Bescheinigung?

Die Anordnung wird nach einem positiven PCR-Test zunächst mündlich erteilt und danach auf dem Postweg vom Gesundheitsamt übermittelt.

Quarantäne-Anordnungen können vom Gesundheitsamt nicht mehr sofort erlassen werden. Dies ist aufgrund der Allgemeinverfügung nicht erforderlich. Wer deswegen Schwierigkeiten mit dem Arbeitgeber bekommt, sollte sich ans Gesundheitsamt wenden.

Amtsblatt 31/2021: Allgemeinverfügung des Landkreises Teltow-Fläming über die häusliche Absonderung und Beobachtung von Personen, die mit dem neuartigen Corona-Virus (SARS-CoV-2) infiziert sind, und von Verdachtspersonen (14.10.2021)

Wie lange dauert meine Quarantäne?

Die Quarantäne beginnt an dem Tag, an dem Sie das positive Ergebnis erhalten. Sie endet bei positiv getesten Personen bei asymptomatischem Krankheitsverlauf 14 Tage nach Testung, bei Symptomen 14 Tage nach Symptombeginn und Symptomfreiheit seit mindestens 48 Stunden.

Wie geht es weiter?

Quarantäne-Tagebuch

Wenn Sie sich häuslich absondern müssen, beobachten Sie Ihren Gesundheitszustand und notieren Sie dies in einem Quarantäne-Tagebuch. Dies ist für das Gesundheitsamt und u. U. Ihre*n Hausärzt*in von Interesse.

Das Gesundheitsamt nimmt telefonisch so genannte "Tagebuchabfragen" vor. Ein Muster zum Download und Ausfüllen von Hand finden Sie hier:

Muster-Quarantänetagebuch zum Download, Ausdrucken und Ausfüllen von Hand

Wenn sich Ihr Gesundheitszustand verschlechtert, nehmen Sie telefonisch Kontakt zu Ihre*r Hausärzt*in auf!

Kontaktverfolgung

Erstellen Sie eine Liste aller Personen, mit denen Sie in den letzten beiden Tagen engeren Kontakt hatten.
Bitte teilen Sie dem Gesundheitsamt Namen, Vornamen, Adresse und Telefonnummer (wenn vorhanden) mit.
Informieren Sie wenn möglich vorab selbständig alle Kontakte und weisen Sie sie auf dieses Formular hin:

Wer gilt als "enge Kontaktperson"?

Kontaktpersonen zu einem bestätigten COVID-19-Fall werden bei Vorliegen mindestens einer der folgenden Situationen als enge Kontaktpersonen (mit erhöhtem Infektionsrisiko) definiert:

  1. Aufenthalt im Nahfeld der infizierten Persion (unter 1, 5 m) länger als 10 Minuten ohne adäquaten Schutz (adäquater Schutz = infizierte Person und Kontaktperson tragen durchgehend und korrekt und-Nasen-Schutz oder FFP2-Maske).

  2. Gespräch mit dem Fall (Face-to-face-Kontakt, unter 1,5 m, unabhängig von der Gesprächsdauer) ohne adäquaten Schutz oder direkter Kontakt (mit respiratorischem Sekret).

  3. Aufenthalt von Kontaktperson und infizierter Person im selben Raum mit wahrscheinlich hoher Konzentration infektiöser Aerosole unabhängig vom Abstand für länger als 10 Minuten, auch wenn durchgehend und korrekt Mund-Nasen-Schutz oder FFP2-Maske getragen wurde.

Abzugrenzen ist von den aufgeführten Situationen (1., 2. und 3.) das Tragen von FFP2-Masken im Gesundheitswesen/durch geschultes medizinisches Personal (als persönliche Schutzausrüstung/Arbeitsschutz  – z. B. mit FIT-Test überprüft) im Rahmen der Patientenversorgung.

Was ist adäquater Schutz?

"Adäquat" ist der Schutz, wenn folgende Bedingungen erfüllt werden:

  1. Mund-Nasen-Schutz nach Definition wie bei BfArM oder FFP2-Maske UND
  2. wenn diese durchgehend und korrekt, d. h. enganliegend und sowohl über Mund und Nase getragen wurde.

Landkreis Teltow-Fläming

Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 335 608-9000
www.teltow-flaeming.de

Sprechzeiten

Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstelle und Führerscheinstelle

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