Corona-Virus

Aktuelles Infektionsgeschehen

 
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Erläuterungen

Alle weiteren Angaben finden Sie in den Dashboards des Landes und des Landkreises. Bitte beachten Sie zu allen Zahlen die Erläuterungen weiter unten auf dieser Seite (Fragen und Antworten zur Statistik).

Dashboard des Landkreises Teltow-Fläming mit regionaler Verteilung der Fälle

Viele Menschen sind besonders interessiert am Infektionsgeschehen in ihrem Heimatort. Diese Angaben waren bisher dem Dashboard TF zu entnehmen. Dabei handelt es sich um einen zusätzlichen Service der Kreisverwaltung TF. Er kann derzeit nicht angeboten werden. Grund ist eine om Land und dem RKI geforderte Umstellung auf eine neue Software. Diese Software filtert derzeit nicht nach Kommunen. Das Gesundheitsamt bemüht sich gemeinsam mit dem Anbieter, eine Lösung zu finden.

Wichtige Hinweise

*Verhalten im Verdachtsfall

Im Verdachtsfall wird empfohlen, Kontakte zu reduzieren und das Haus möglichst nicht zu verlassen. Weniger als 10 Prozent der bisher im Landkreis gemeldeten Verdachtsfälle erweisen sich als positiv.

**Quarantäne-Anordnung

Erkrankte, Verdachtspersonen und enge Kontaktpersonen haben sich nach Maßgabe der Allgemeinverfügung des Landkreises Teltow-Fläming über die häusliche Absonderung und Beobachtung von Personen, die mit dem neuartigen Corona-Virus (SARS-CoV-2) infiziert sind, von Verdachtspersonen ohne weitere Anordnung des Gesundheitsamtes in häusliche Quarantäne zu begeben.

Betroffene erhalten eine Bescheinigung über die Quarantänezeit, sie erhalten aber keine separate Anordnung vom Gesundheitsamt.

Amtsblatt 31: Allgemeinverfügung des Landkreises Teltow-Fläming über die häusliche Absonderung und Beobachtung von Personen, die mit dem neuartigen Corona-Virus (SARS-CoV-2) infiziert sind, und von Verdachtspersonen (14.10.2021)

***Genesen

Das Robert Koch-Institut definiert die entsprechenden Kriterien zur Entlassung aus dem Krankenhaus bzw. aus der häuslichen Isolierung, nachzulesen hier: www.rki.de

****7-Tage-Inzidenz

Anzahl der in den letzten sieben Tagen neu gemeldeten Fälle pro 100.000 Einwohner.

Bei der 7-Tage-Inzidenz handelt es sich um einen dynamischen Wert, der sich täglich aufgrund der Anzahl der Neuinfektionen mehr oder weniger stark verändert. Jede Angabe ist eine Momentaufnahme zu einem bestimmten Zeitpunkt.

Aufgrund des Meldeverzuges zwischen dem Bekanntwerden von Fällen vor Ort und der Übermittlung an weitere Stellen kann es zu Abweichungen in den aktuell veröffentlichen Zahlen kommen.

Das Land Brandenburg hat am 21. Oktober 2020 bekanntgegeben, dass die Zahlen, die vom Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) veröffentlicht werden, entscheidend für die stufenweise Verschärfung von Corona-Regeln sind. Diese Zahlen sind unter dem angefügten Link zu finden:

Da diese Angaben maßgebend sind und um Irritationen zu vermeiden, veröffentlichen wir auch im Internetauftritt des Landkreises Teltow-Fläming die regionalen Zahlen seit dem 23. Oktober 2020 erst dann, wenn sie in die Statistik des LAVG eingeflossen sind.

Merkblatt des Landkreises Teltow-Fläming zum Corona-Virus
Infos in mehreren Sprachen, Leichter Sprache, Gebärdensprache
Epidemien: Wer ist wofür zuständig?

In Deutschland gibt es einen nationalen Pandemieplan und eine Koordinierung des Robert-Koch-Instituts. Demnach sind die Landkreise und die kreisfreien Städte primär zuständig für die Bewältigung von Epidemien biologischen Ursprungs.

Hauptverantwortung: Gesundheitsamt des Landkreises Teltow-Fläming

So ist das Gesundheitsamt für die Ermittlungen zur Art, Ursache, Ansteckungsquelle und Ausbreitung auf lokaler Ebene verantwortlich. Das Amt muss zudem auch die Kontaktpersonen beraten sowie über präventive Maßnahmen entscheiden. Damit fällt auch die Quarantäne unter seine  Aufgaben.

Krisenstab TF

Bei größeren Ausbrüchen kann das Gesundheitsamt den Krisenstab einberufen, der gemeinsam über Maßnahmen entscheidet und die Umsetzung koordiniert. Neben dem Gesundheitsamt ist, wenn erforderlich, auch die lokale Veterinärbehörde, der Rettungsdienst TF, die Polizei, der Katastrophenschutz, Vertreter aus der Kassenärztlichen Vereinigung und Krankenhäusern und Politiker integriert.

Verantwortung der Kommunen

Die Kommunen sind zudem auch zuständig für die Rettungsdienste und die Feuerwehr (Landkreis, Städte und Gemeinden). Dazu schreibt das Robert-Koch Institut: "Bei Massenanfall von Infizierten muss gegebenenfalls über ein Kohortentransportsystem oder Transporte mit entkernten Rettungswagen bzw. Krankentransportwagen nachgedacht werden."

Nichtsdestotrotz arbeiten die Kommunen auch mit den Verantwortlichen von Bund und Ländern zusammen.

Länderebene

Auf Länderebene ist vor allem die Gesundheitsministerkonferenz für Entscheidungen zuständig.

Die Gesundheitsministerkonferenz (GMK) ist das Entscheidungsgremium zwischen den zuständigen Ministerien und Senatsverwaltungen der Bundesländer. Hier erfolgt der fachliche und politische Meinungsaustausch. Entscheidungen werden auf Ebene der Amtsleitungen der Ministerien und Senatsverwaltungen und auf Ebene der Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesgesundheitsbehörden vorbereitet. Zudem findet ein Austausch mit verschiedenen Arbeitsgruppen und Gremien statt.

Bundesebene

Auf Bundesebene kann das Bundesministerium für Gesundheit seinen Krisenstab einberufen. Der Krisenstab ist dabei nicht nur in nationale, sondern auch in internationale Strukturen eingebunden

Landkreis Teltow-Fläming

Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 335 608-9000
www.teltow-flaeming.de

Sprechzeiten

Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstelle und Führerscheinstelle

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