Der Landkreis Teltow-Fläming hat die "Allgemeinverfügung über die häusliche Absonderung und Beobachtung von Personen, die mit dem neuartigen Corona-Virus (SARS-CoV-2) infiziert sind, und von Verdachtspersonen" neu gefasst. Der Landkreis reagiert damit auf die veränderte Pandemiesituation.
Wie auch bisher müssen sich die in der Verfügung genannten Personengruppen ohne Anordnung des Gesundheitsamts unverzüglich in Quarantäne begeben und dem Gesundheitsamt die konkrete Anschrift des gewählten Aufenthaltsortes und die Meldeanschrift mitteilen. Dies betrifft nun Erkrankte, Ausscheider und Verdachtspersonen.
Das ist außerdem neu:
Die Allgemeinverfügung ist im Amtsblatt 31/2021 veröffentlicht:
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 335 608-9000
www.teltow-flaeming.de
info@teltow-flaeming.de
Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:
Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstelle und Führerscheinstelle